Mindestens 10 Zeichen, darunter mindestens 1 Großbuchstabe, 1 Kleinbuchstabe, 1 Zahl und 1 Sonderzeichen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER1. Gegenstand und Geltungsbereich des Vertrags
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner (im Folgenden: Partner-AGB) legen die allgemeinen Bedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Betreiber der Internetplattform BestBooking.eu (im Folgenden: BestBooking) und einem Unternehmen, Einzelunternehmer, Anbieter einer privaten Unterkunft oder einer anderen wirtschaftlich tätigen Person oder Organisation fest, die auf der Plattform eine Unterkunft oder damit verbundene Dienstleistungen anbietet (im Folgenden: Partner).
Der Partner nutzt die Dienstleistung von BestBooking im Rahmen seiner wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist ein geschäftliches Verhältnis zwischen Unternehmen.
Zweck des Vertrags ist es, dem Partner zu ermöglichen, die von ihm betriebene Unterkunft beziehungsweise seine Dienstleistungen im BestBooking-System darzustellen, zu verwalten und die Dienstleistungen der Plattform in Anspruch zu nehmen.
2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag zwischen dem Partner und BestBooking kommt mit der Erstellung des Partnerkontos, der Annahme der Partner-AGB und – sofern erforderlich – der Genehmigung der Registrierung des Partners durch BestBooking zustande.
Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue und aktuelle Angaben zu machen.
BestBooking ist berechtigt, die Tatsache und den Zeitpunkt der elektronischen Annahme der Partner-AGB, die angenommene Version und Sprache des Dokuments sowie die zum Nachweis der Annahme erforderlichen technischen Daten zu erfassen und aufzubewahren.
3. Berechtigung und Verantwortung des Partners
Der Partner erklärt, dass er berechtigt ist, die von ihm angegebene Unterkunft oder Dienstleistung zu betreiben, zu vermitteln und im BestBooking-System darzustellen.
Der Partner ist dafür verantwortlich, dass:
der Betrieb der Unterkunft den am Betriebsort geltenden Rechtsvorschriften entspricht;
er über die erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen und Berechtigungen verfügt;
die von ihm mitgeteilten Daten, Preise, Bilder, Dienstleistungen und sonstigen Informationen wahr und aktuell sind;
die von ihm beworbene Dienstleistung tatsächlich verfügbar ist;
er seine eigenen gesetzlichen, steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber den Gästen erfüllt.
Der Partner ist für seine eigene wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig verantwortlich.
4. Dienstleistung von BestBooking
BestBooking stellt eine Onlineplattform bereit, die die Darstellung und Auffindbarkeit der Unterkunft und Dienstleistungen des Partners sowie – abhängig von den in Anspruch genommenen Dienstleistungen – die Verwaltung von Buchungen und sonstigen mit der Tätigkeit des Partners verbundenen Vorgängen ermöglicht.
BestBooking wird nicht zum Anbieter der vom Partner erbrachten Unterkunftsleistung.
Der tatsächliche Anbieter der Unterkunft ist der Partner, der gegenüber dem Gast für die Erbringung seiner eigenen Dienstleistung verantwortlich ist.
5. Vom Partner bereitgestellte Inhalte
Der Partner ist für sämtliche von ihm im BestBooking-System hochgeladenen oder bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
Der Partner erklärt, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung der von ihm hochgeladenen Fotos, Texte, Marken, Logos und sonstigen Inhalte verfügt.
Der Partner gestattet BestBooking für die Dauer des Vertrags die Nutzung dieser Inhalte, soweit dies für die Darstellung, Bewerbung und Vermittlung der Dienstleistungen des Partners erforderlich ist.
Das Eigentum an den Inhalten und die damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums gehen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nicht auf BestBooking über.
6. Preise, Verfügbarkeit und Buchungsdaten
Der Partner ist für die Richtigkeit der im System angegebenen Preise, Verfügbarkeitsdaten, Leistungsbedingungen und sonstigen kommerziellen Informationen verantwortlich.
Der Partner ist verpflichtet, die im System enthaltenen Daten bei Bedarf zu aktualisieren.
Die detaillierten Bedingungen der Buchung sowie die Regelungen zu Stornierung, Zahlung, Rückerstattung und etwaigen Gebühren können durch die jeweils im BestBooking-System geltenden Buchungs- und Geschäftsbedingungen festgelegt werden.
7. Gebühren und Abrechnung
Einige Dienstleistungen von BestBooking können kostenlos, andere Dienstleistungen gegen eine Gebühr, Provision oder eine sonstige Gegenleistung in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der vom Partner zu zahlenden Gebühr oder Provision, die Art ihrer Berechnung und die Bedingungen der Abrechnung müssen dem Partner vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung eindeutig zugänglich gemacht werden.
Der Partner ist ausschließlich zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet, deren Anwendungsbedingungen im Vertrag oder in vom Partner angenommenen gesonderten Bedingungen enthalten sind.
8. Suchreihenfolge und Darstellung
BestBooking kann die Reihenfolge der Suchergebnisse und Angebote unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien bestimmen.
Zu den wesentlichen Kriterien der Rangfolge können insbesondere die Übereinstimmung mit der Suche, die Verfügbarkeit, der Preis, die Eigenschaften der Unterkunft, die Bewertungen der Gäste, die Qualität der Dienstleistung, die vom Partner gewährten Bedingungen sowie sonstige objektive, mit dem Betrieb des Systems verbundene Kriterien gehören.
Falls eine kostenpflichtige Dienstleistung oder eine sonstige Gegenleistung die Darstellung oder Rangfolge beeinflusst, sind dem Partner angemessene Informationen über diese Tatsache und ihre wesentliche Auswirkung bereitzustellen.
9. Datenverarbeitung und Zugriff
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Partners gelten die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzhinweises für Partner.
Der Partner kann über sein eigenes Partnerkonto und die ihm bereitgestellten Funktionen auf die für den Betrieb der Dienstleistung erforderlichen Daten zugreifen.
Die personenbezogenen Daten der Gäste dürfen ausschließlich zur Erfüllung der Buchung, zur Erbringung der damit verbundenen Dienstleistung, zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf einer anderen geeigneten Rechtsgrundlage verwendet werden.
Der Partner darf die ihm zugänglich gemachten personenbezogenen Daten weder rechtswidrig noch in einer mit dem Zweck der Buchung nicht vereinbaren Weise verwenden.
10. Beschränkung und Aussetzung der Dienstleistung
BestBooking ist berechtigt, die Nutzung einzelner Dienstleistungen, Anzeigen oder des Partnerkontos des Partners insbesondere dann zu beschränken oder auszusetzen, wenn:
der Partner die Vertragsbedingungen verletzt;
er falsche oder irreführende Angaben macht;
er eine unbefugte oder rechtswidrige Tätigkeit ausübt;
er die Rechte von Gästen oder anderen Personen gefährdet;
der Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder ein Sicherheitsrisiko besteht;
der Partner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt;
dies aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung erforderlich ist.
BestBooking informiert den Partner über die Beschränkung, Aussetzung oder Beendigung sowie deren Grund gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften.
11. Beendigung des Vertrags
Der Partner kann den Vertrag über das Partnerkonto oder durch eine an BestBooking gesendete Erklärung beenden, unbeschadet der Verpflichtungen aus bereits zustande gekommenen Buchungen und bestehenden Abrechnungen.
BestBooking kann den Vertrag gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften und den Bestimmungen dieser Partner-AGB beenden.
Die Beendigung des Vertrags berührt nicht die vor der Beendigung entstandenen Zahlungs-, Abrechnungs-, Datenaufbewahrungs-, Schadenersatz- oder sonstigen bestehenden Verpflichtungen.
12. Änderung der Partner-AGB
BestBooking ist berechtigt, diese Partner-AGB aufgrund der Weiterentwicklung der Dienstleistung, von Änderungen der Rechtsvorschriften oder geschäftlicher oder technischer Änderungen zu ändern.
Der Partner ist über die Änderung gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften, auf einem dauerhaften Datenträger und innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.
Sofern die anwendbaren Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen, muss der Anwendung der geänderten Bedingungen eine Vorankündigung von mindestens 15 Tagen vorausgehen.
Eine rückwirkende Änderung darf nur angewendet werden, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Änderung für den Partner günstig ist.
13. Haftung
Jede Partei haftet gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften für die Erfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtungen und für die von ihr verursachten Schäden.
BestBooking haftet nicht für vom Partner bereitgestellte falsche oder ungenaue Informationen, für die Qualität oder Erfüllung der vom Partner erbrachten Dienstleistung oder für Umstände, die außerhalb des Kontrollbereichs von BestBooking liegen.
Die Beschränkung der Haftung von BestBooking findet keine Anwendung, wenn zwingende Rechtsvorschriften die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung verbieten.
14. Kommunikation und elektronische Erklärungen
Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt hauptsächlich auf elektronischem Wege.
Der Partner ist verpflichtet sicherzustellen, dass die zum Partnerkonto gehörenden Kontaktdaten fortlaufend aktuell sind.
BestBooking kann Mitteilungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung an die vom Partner angegebene elektronische Adresse oder über das Partnerkonto senden.
15. Anwendbares Recht und Einhaltung der Rechtsvorschriften
Für den Vertrag gelten die unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie – unter Berücksichtigung des internationalen Privatrechts und anderer zwingender Bestimmungen – das Recht des Mitgliedstaats, das nach dem Sitz des Dienstleisters von BestBooking anwendbar ist.
Auf die vertragliche Beziehung der Parteien ist insbesondere die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten anzuwenden, soweit ihr persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich auf das betreffende Rechtsverhältnis erstreckt ist.
Die Unwirksamkeit oder Nichtanwendbarkeit einer Bestimmung dieser Partner-AGB berührt nicht allein dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
16. Schlussbestimmungen
Mit der Annahme der Partner-AGB erklärt der Partner, dass er deren Inhalt vor Abschluss des Vertrags kennenlernen konnte, sie gelesen hat und akzeptiert.
In dem elektronischen System von BestBooking können die Version und Sprache des angenommenen Dokuments, der Zeitpunkt der Annahme und die zum Nachweis der Annahme erforderlichen technischen Daten erfasst werden.
BestBooking stellt dem Partner die jeweils geltende Fassung der Partner-AGB elektronisch zur Verfügung.
DATENSCHUTZHINWEIS FÜR PARTNER1. Zweck dieses Hinweises
Dieser Datenschutzhinweis für Partner gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben, Dienstleistern und sonstigen Geschäftspartnern, die mit der Plattform BestBooking.eu ein Vertragsverhältnis begründen oder die Begründung eines solchen Verhältnisses initiieren.
Der Hinweis gilt insbesondere für den Vertreter des Partners als natürliche Person, den Eigentümer, Einzelunternehmer, privaten Beherbergungsanbieter, Ansprechpartner, Bevollmächtigten, Mitarbeiter sowie für jede andere natürliche Person, deren personenbezogene Daten die Plattform bei der Begründung oder Aufrechterhaltung der Partnerbeziehung verarbeitet.
Der Betreiber der Plattform gilt hinsichtlich der Verarbeitungen, die er für eigene Zwecke und aufgrund eigener Entscheidungen durchführt, als Verantwortlicher.
2. Grundsätze der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) sowie den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten verarbeitet.
Bei der Verarbeitung gelten insbesondere die Anforderungen der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie der Integrität und Vertraulichkeit der Daten.
3. Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Im Zusammenhang mit der Partnerbeziehung können – abhängig von der Art des jeweiligen Partners und der Dienstleistung – insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Name;
Name und Funktion des Vertreters oder Ansprechpartners;
E-Mail-Adresse;
Telefonnummer;
Korrespondenz- und Kontaktdaten;
Daten des Einzelunternehmers oder andere einer natürlichen Person zugeordnete Registerdaten;
für die Rechnungsstellung und finanzielle Abrechnung erforderliche Daten;
Bankkonto- oder für die Auszahlung erforderliche Daten, soweit sie sich auf eine natürliche Person beziehen;
Identifikations- und Sicherheitsdaten des Partnerkontos;
Anmelde-, IP-, Zeit- und technische Protokolldaten;
Daten im Zusammenhang mit auf der Plattform durchgeführten Partnervorgängen;
Inhalte der Kommunikation mit dem Kundenservice, der Beschwerdebearbeitung und sonstiger Kommunikation;
Daten im Zusammenhang mit Vertragsschluss, Vertragsänderung, Annahmeerklärungen und deren Zeitpunkten;
sonstige personenbezogene Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher, behördlicher, buchhalterischer oder steuerlicher Pflichten erforderlich sind.
Die Plattform verarbeitet ausschließlich die Daten, die zur Erreichung des jeweiligen Verarbeitungszwecks erforderlich sind.
4. Zwecke der Verarbeitung
Personenbezogene Daten können insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:
Erstellung und Identifizierung des Partnerkontos;
Verwaltung der Daten und Berechtigungen des Partners;
Abschluss, Durchführung, Änderung und Beendigung des Vertrags;
Darstellung und Verwaltung der vom Partner angebotenen Unterkunft, Gastronomieeinrichtung oder sonstigen Dienstleistung auf der Plattform;
Verwaltung von Buchungen und sonstigen Partnerdienstleistungen;
Kontaktaufnahme mit dem Partner;
finanzielle Abrechnung, Rechnungsstellung und Zahlungen;
Dokumentation vertraglicher Erklärungen und Annahmen;
Kundenservice und Beschwerdebearbeitung;
Verhinderung und Aufdeckung von Missbrauch, Betrug und unbefugten Zugriffen;
Gewährleistung der IT- und Datensicherheit;
Geltendmachung, Durchsetzung und Verteidigung rechtlicher Ansprüche;
Erfüllung gesetzlicher, behördlicher, buchhalterischer und steuerlicher Pflichten.
5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung hängt insbesondere vom jeweiligen Verarbeitungszweck und vom rechtlichen Status der betroffenen Person ab und kann insbesondere sein:
a) Erfüllung eines Vertrags oder vorvertragliche Maßnahmen – Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO
Ist die betroffene Person selbst der Vertragspartner, kann die Verarbeitung für den Abschluss oder die Durchführung des Partnervertrags erforderlich sein.
b) Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung – Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO
Hierzu gehören insbesondere die Erfüllung buchhalterischer, steuerlicher, behördlicher oder sonstiger verpflichtender Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
c) Berechtigte Interessen – Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO
Auf dieser Rechtsgrundlage kann insbesondere die Verarbeitung der Daten des Vertreters und Ansprechpartners einer juristischen Person oder sonstigen Organisation, die Aufrechterhaltung der Partnerbeziehung, die Gewährleistung der Sicherheit des Systems und der Benutzerkonten, die Verhinderung von Missbrauch sowie die Geltendmachung, Durchsetzung und Verteidigung rechtlicher Ansprüche erfolgen, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.
Bei einer auf berechtigten Interessen beruhenden Verarbeitung wägt der Verantwortliche die Erforderlichkeit der Verarbeitung und ihre Auswirkungen auf die Rechte der betroffenen Person gemäß den anwendbaren Datenschutzanforderungen ab.
d) Einwilligung – Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO
Sie gilt ausschließlich für optionale Verarbeitungsvorgänge, die tatsächlich freiwillig sind und bei denen die betroffene Person ihre Einwilligung ohne nachteilige Folgen verweigern oder später widerrufen kann.
Die allgemeine Rechtsgrundlage für die zur Erstellung des Partnerkontos und zur Durchführung des Partnervertrags erforderliche Verarbeitung ist nicht die Einwilligung der betroffenen Person.
6. Herkunft der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten können unmittelbar von der betroffenen Person, dem Vertragspartner, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten sowie – im rechtlich zulässigen Rahmen – aus öffentlich zugänglichen oder öffentlichen Registern stammen.
Wenn der Partner personenbezogene Daten einer anderen natürlichen Person – beispielsweise eines Ansprechpartners oder Mitarbeiters – angibt, muss er sicherstellen, dass die Übermittlung der Daten rechtmäßig ist und die betroffene Person die erforderlichen Informationen erhält.
7. Auftragsverarbeiter und Empfänger
Auf personenbezogene Daten dürfen ausschließlich Personen zugreifen, die diesen Zugriff zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe benötigen.
Daten können im erforderlichen Umfang insbesondere übermittelt werden an:
Hosting- und Infrastrukturanbieter;
IT- und Systembetriebsdienstleister;
E-Mail- und Kommunikationsdienstleister;
Zahlungs- und Finanzdienstleister;
Rechnungsstellungs- und Buchhaltungsdienstleister;
rechtliche, prüfende oder sonstige fachliche Berater;
Gerichte, Behörden und sonstige aufgrund gesetzlicher Vorschriften handelnde Stellen.
Bei der Inanspruchnahme eines Auftragsverarbeiters sind die vertraglichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen des Art. 28 DSGVO anzuwenden.
8. Internationale Datenübermittlungen
Werden personenbezogene Daten in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an eine internationale Organisation übermittelt, darf dies ausschließlich erfolgen, wenn die in Kapitel V der DSGVO festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Übermittlung kann auf einer geeigneten Garantie beruhen, insbesondere auf einem Angemessenheitsbeschluss, geeigneten vertraglichen Garantien oder einer anderen nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften zulässigen Rechtsgrundlage.
9. Datenaufbewahrung
Personenbezogene Daten sind so lange aufzubewahren, wie dies zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist.
Für die Vertragserfüllung erforderliche Daten dürfen grundsätzlich während des Bestehens der Partnerbeziehung und danach so lange verarbeitet werden, wie etwaige rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Dokumente, die aufgrund buchhalterischer, steuerlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind, müssen für den in der jeweiligen Vorschrift bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.
Sicherheits- und technische Protokolldaten dürfen nur so lange verarbeitet werden, wie dies für den Sicherheitszweck erforderlich ist.
10. Datensicherheit
Der Verantwortliche setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Hierzu können insbesondere Zugriffskontrollen, Berechtigungsverwaltung, Protokollierung, Datensicherungen, verschlüsselte Datenübertragung und sonstige dem Risikograd angemessene Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden.
11. Rechte der betroffenen Personen
Die betroffene Person ist nach Maßgabe der DSGVO berechtigt:
Auskunft über ihre personenbezogenen Daten und Zugang zu diesen zu verlangen;
die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen;
unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen;
die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen;
bei Vorliegen der Voraussetzungen der DSGVO die Datenübertragbarkeit zu verlangen;
gegen eine auf berechtigten Interessen beruhende Verarbeitung Widerspruch einzulegen;
bei einer auf Einwilligung beruhenden Verarbeitung die Einwilligung jederzeit zu widerrufen;
eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen;
gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
Das Recht auf Löschung ist nicht uneingeschränkt. Daten können insbesondere aufbewahrt werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Geltendmachung, Durchsetzung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
12. Anrufung einer Aufsichtsbehörde
Die betroffene Person ist berechtigt, eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.
13. Automatisierte Entscheidungsfindung
Wenn in Bezug auf Partnerdaten eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidungsfindung erfolgt, die gegenüber der betroffenen Person rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, ist die betroffene Person gemäß Art. 13–14 und 22 DSGVO gesondert über deren Existenz, Logik und voraussichtliche Folgen zu informieren.
Findet keine solche automatisierte Entscheidungsfindung statt, kann der Verantwortliche dies eindeutig festhalten.
14. Pflichten des Partners bei der Angabe von Daten anderer Personen
Der Partner ist dafür verantwortlich, der Plattform ausschließlich solche personenbezogenen Daten zu übermitteln, für deren Verarbeitung und Übermittlung er über eine geeignete Rechtsgrundlage verfügt.
Der Partner muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter, Vertreter, Ansprechpartner und sonstigen betroffenen Personen angemessene Datenschutzhinweise erhalten.
15. Verantwortung des Partners als Verantwortlicher
Der Partner kann hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, die er im Zusammenhang mit seiner eigenen Tätigkeit zu von ihm bestimmten Zwecken und auf von ihm bestimmte Weise durchführt, als eigenständiger Verantwortlicher gelten.
Der Partner ist insbesondere dafür verantwortlich, die von ihm auf der Plattform erfassten, erlangten, heruntergeladenen oder anderweitig verarbeiteten Gäste-, Kunden-, Mitarbeiter- und sonstigen personenbezogenen Daten rechtmäßig zu verarbeiten.
Die Eigenschaft der Plattform und des Partners als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist für jeden Verarbeitungsvorgang anhand seines tatsächlichen Zwecks und seiner tatsächlichen Mittel zu bestimmen; allein die Bezeichnung des Vertrags zwischen den Parteien bestimmt diese Eigenschaft nicht.
16. Kenntnisnahme dieses Hinweises
Bei der Erstellung des Partnerkontos muss dem Partner die Möglichkeit gegeben werden, diesen Datenschutzhinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Bei der Registrierung kann festgehalten werden, dass der Partner eine bestimmte Version des Hinweises in einer bestimmten Sprache zur Kenntnis genommen hat. Zum Nachweis hierfür kann das System insbesondere die Versionskennung des Dokuments, die Sprache, den Zeitpunkt der Kenntnahmeerklärung und die zum Nachweis erforderlichen technischen Protokolldaten speichern.
Der Nachweis der Kenntnisnahme dieses Hinweises bedeutet nicht, dass die Rechtsgrundlage der zur Vertragserfüllung oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlichen Verarbeitung zur Einwilligung wird.
17. Änderung des Hinweises
Der Hinweis kann insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtsvorschriften, einer Änderung des Betriebs der Plattform, der Einführung eines neuen Verarbeitungszwecks oder eines neuen Dienstes geändert werden.
Die für den Partner geltende Dokumentversion und deren Inkrafttreten sind vom System eindeutig identifizierbar zu dokumentieren.